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Eine neue Wahlmöglichkeit des Lebens und des Wohnens für behinderte Menschen ist ganz neu im Entstehen! - Es soll soviel Betreuung, Begleitung und Assistenz für den einzelnen behinderten Menschen und die Gruppe eingerichtet werden, wie jeweils nötig ist. Hierfür werden ausgebildete Fachkräfte und hochmotivierte Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, welche ein jahrelanges Erfahrungsspektrum in der Betreuung von behinderten Menschen einbringen. - Ebenso wird eine optimale Anbindung an die Werkstätten für behinderte Menschen, extern betreute Arbeitsplätze und die Tagesförderung eingerichtet werden. - Für nicht arbeitende Bewohner, die nicht in die Tagesförderung gehen möchten oder können, werden tagesstrukturierende Beschäftigungsangebote eingerichtet. - Die Freizeitgestaltung wird so strukturiert, dass sie sich an den Bedürfnissen und Wünschen des behinderten Menschen orientiert. Wir sind seit kurzem zudem anerkannte Zivildienststelle und beziehen somit ab November 2008 zivildienstleistende Mitarbeiter in unsere prozessbezogene Tätigkeit mit ein. Im Gesamtkonzept
übernimmt der Vorstand bzw. die Geschäftsleitung des Vereins folgende
Aufgaben: Die Betreuung/Begleitung der Bewohner umfasst (je nach Bedarf): - pädagogische Betreuung einzelner Bewohner und der Gruppe - Unterstützung und Begleitung von individuellen oder gemeinsamen Freizeitaktivitäten und derTeilhabe an der Gesellschaft - gemeinsame Feste und Ausflüge - Förderung der Selbständigkeit - Beratung und Unterstützung in gesundheitlichen, finanziellen und sozialen Fragen und im Umgang mit Behörden - Hilfe und Assistenz im Alltag - Unterstützung und Begleitung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz - Hilfe bei der Haushaltsführung - Tagesstrukturierende Beschäftigungsangebote - medizinische Pflege (durch kooperierende Pflegedienste) Die Finanzierung der Betreuung / Begleitung erfolgt, nach Beantragung und Feststellung des individuellen Hilfebedarfs, entsprechend SGB XII im Rahmen der Eingliederungshilfe durch das Sozialamt und – bei Vorliegen einer Pflegestufe – durch die Pflegekasse. Die Leistungen können auch im Rahmen des persönlichen Budgets beantragt und bewilligt werden. |
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